Der Beschluss folgt außerdem der Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln, die in ihrer Beschwerde argumentiert hatte, dass die Dekompilierung einer Binärdatei "ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung" voraussetzt, "um mit dem Ergebnis der Dekompilierung umgehen zu können".
strings
grep
vi